Vechta, den 22. Februar 2012
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Fachschule Heilpädagogik

Arbeitsbereiche

Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) im Bereich der:

  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche §35a;
  • Förderung in Tageseinrichtungen und Tagespflege §§22- 26;
  • Hilfe zur Erziehung (sozialpädagogische Familienhilfe) §31;
  • Hilfe für junge Volljährige §41;
  • Förderung der Erziehung in der Familie (gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder) §19;

nach den Bestimmungen des SGB IX :

  • in der Frühförderung;
  • in heilpädagogischen Einrichtungen: im heilpädagogischen Kindergarten, im Kindergarten mit spezifischer Ausrichtung (z. B. Sprachheilkindergarten), in der Tagesbildungsstätte, im Wohnheim, in der Werkstatt für behinderte Menschen;
  • im Integrationskindergarten;
  • in der Einzelintegration oder in der Integrationsgruppe des Regelkindergartens;