Fachoberschule Gesundheit und Soziales (FOS)
Mit dem Erwerb der Fachhochschulreife (Schwerpunkt Sozialpädagogik) sind unsere Absolventinnen und Absolventen der FOS berechtigt, jedes Studium an einer Fachhochschule aufzunehmen. Es findet keine Beschränkung auf bestimmte Studiengänge statt. Da du aber viel im Bereich Sozialpädagogik lernst, erwirbst du natürlich besondere Vorteile in Berufen und Studiengängen wie z. B. Soziale Arbeit, Sozial- und Gesundheitsmanagement, Gerontologie, Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie.
Alle Infos auf einen Blick
Wie ist die FOS Gesundheit und Soziales (Schwerpunkt Sozialpädagogik) aufgebaut?
Grundsätzlich gliedert sich die Fachoberschule Gesundheit und Soziales in zwei Schuljahre. Im ersten Jahr, der FOS 11, sammelst du neben dem Unterricht in der Schule jede Menge praktische Erfahrungen durch Einblicke in drei verschiedene Einrichtungen (näheres dazu unter FOS 11). Das zweite Schuljahr, die FOS 12, verbringst du in der Schule und kannst dich voll und ganz auf das angestrebte Fachabitur konzentrieren. Der klare Schwerpunkt in der Sozialpädagogik bietet für dich viele Vorteile: Zum einen kannst du bei uns gezielte Praxis- und Unterrichtserfahrungen sammeln, zum anderen ist die FOS für alle Schülerinnen und Schüler auf den Erwerb des Fachabiturs ausgerichtet.
FOS 11
Aufnahmevoraussetzung Klasse 11:
Sekundarabschluss I - Realschulabschluss (oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand)
Die fachpraktische Ausbildung in der 11. Klasse
Laut Verordnung soll die fachpraktische Ausbildung in der FOS 11 960 Stunden betragen, in unterschiedlichen Einrichtungen, z. B. in Kindergärten, Krankenhäusern und anderen sozialpflegerischen Einrichtungen.
Da in der FOS Marienhain Blockunterricht erteilt wird, sind in der Regel vier Theorieblöcke von jeweils 4 Wochen und drei Praxisblöcke vorgesehen. In den Praxisblöcken wird jeweils ca. 8 Wochen die Arbeit in unterschiedlichen Berufsfeldern erprobt (Arbeitszeit: 38,5 Stunden wöchentlich). Den Schülerinnen und Schülern wird vor Beginn des Praktikums ein Brief ausgehändigt, der grundsätzliche Hinweise zum Praktikum enthält.
1. Organisatorisches
- Die Schülerinnen und Schüler sind darauf hingewiesen worden, sich rechtzeitig vor Beginn des Praktikums in den Einrichtungen der Praktika vorzustellen.
- Die Schülerinnen und Schüler sind angewiesen, sich im Krankheitsfall sowohl in der Praktikumseinrichtung als auch in der Schule abzumelden. Am 3. Tag ist ein ärztliches Attest (sowohl in der Praxis-Einrichtung, als auch in der Schule) vorzulegen.
- Für die Dauer der Praktika unterliegen die Schülerinnen und Schüler wie beim Schulbesuch der gesetzlichen Unfallversicherung.
- Es finden von Seiten der Schule keine Praktikumsbesuche vor Ort statt. Dafür wird mindestens einmal pro Praktikum ein Reflexionstag angesetzt mit dem Ziel, die gemachten Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam in der Lerngruppe zu reflektieren. Dieser Prozess wird von den Praxis-Lehrkräften begleitet.
- Außerdem sind die Schülerinnen verpflichtet einen Praktikumsbericht anzufertigen, um die gesammelten Erfahrungen, Erkenntnisse und Informationen festzuhalten und ihre Praktikumstätigkeit genauer reflektieren zu können.
- Die Fachlehrer vermitteln den Schülerinnen im Vorfeld Richtlinien und inhaltliche Vorgaben für die Anfertigung der Berichte. Diese werden nach dem Praktikum von den zuständigen Fachlehrern beurteilt.
2. Zielsetzungen für die praktische Tätigkeit in verschiedenen Praxisfeldern in der Fachoberschule Gesundheit und Soziales
Die Fachoberschulausbildung führt zur allgemeinen Fachhochschulreife. Daher werden die Bildungsinhalte wesentlich von diesem Blickwinkel mitbestimmt. Ziel des Unterrichts an der Fachoberschule ist daher u. a. die Weiterentwicklung der Persönlichkeit der Schülerinnen und die Entwicklung handlungsbezogener und fachrichtungsbezogener Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für ein fachrichtungsbezogenes Studium bzw. eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich erforderlich sind. Dabei sollen die Schülerinnen auf die Praxiserfahrungen der Klasse 11 FOS aufbauen können.
Schwerpunkte im Praktikum:
a) Die Schülerinnen erhalten Einblick in die Anforderungen unterschiedlicher Berufe im sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Bereich und in ihre gesellschaftliche Bedeutung.
b) Die Schülerinnen sollen Art und Umfang von Arbeitsleistungen in sozialen und anderen Einrichtungen erfahren und Aufbau, Organisation und Strukturen sozialpädagogischer Institutionen kennen lernen und genauer reflektieren.
c) Die Schülerinnen sollen die notwendige Kooperation aller in der Einrichtung tätigen Mitarbeiterinnen und die sich daraus ergebenden spezifischen Probleme begreifen und in ihrer Bedeutung erfassen.
Schulgeld:
FOS Klasse 11: jährlich 168,00 €
FOS 12
Aufnahmevoraussetzung Klasse 12:
- Realschulabschluss und eine mindestens 2-jährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und der Berufsschulabschluss.
- Ein anderer gleichwertiger Bildungsstand.
- Eine mindestens fünfjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit.
Abschluss:
Allgemeine Fachhochschulreife (berechtigt zum Studium an jeder Fachhochschule in Deutschland)
Abschlussprüfungen (BbS- VO 2009)
Die Abschlussprüfung findet am Ende des Bildungsganges statt. Die in der Abschlussklasse erbrachten Leistungen sind für jedes Fach zu einer Note im Bildungsgang zusammenzufassen. Diese Noten werden vor dem jeweiligen Prüfungsteil festgesetzt. Die Vorzensuren werden dem Prüfling zwei Wochentage vor dem jeweiligen Prüfungsteil mitgeteilt.
A) Schriftliche Prüfung:
Die schriftliche Prüfung besteht aus vier Klausurarbeiten. Die Bearbeitungszeit beträgt in den Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs Englisch und Mathematik jeweils drei, im Fach Deutsch vier Zeitstunden. Im berufsbezogenen Lernbereich wird eine Klausur im Fach Sozialpädagogik geschrieben. Sie dauert vier Zeitstunden.
Die Prüfungsfächer werden den Prüflingen 3 Wochen vor der schriftlichen Prüfung mitgeteilt. Für jedes Fach der schriftlichen Prüfung müssen 4 Wochen vorher, (schulintern 3 Wochen) zwei Aufgabenvorschläge zur Auswahl vorgelegt werden. Die Aufgaben sollen entweder verschiedene Lernbereiche oder mehrere Themen enthalten. Die Themen können dem Prüfling zur Auswahl gestellt werden.
In den Aufgabenvorschlägen ist anzugeben, welche Hilfsmittel der Prüfling benutzen darf. Der Fachlehrer trägt die Verantwortung für die Überprüfung der Hilfsmittel, ebenfalls für die Geheimhaltung der Aufgabenvorschläge. Der gewählte Aufgabenvorschlag ist spätestens zwei Wochen vor der schriftlichen Prüfung der oberen Schulbehörde zur Kenntnis zu geben.
B) Mündliche Prüfung
Fächer der mündlichen Prüfung können sämtliche Fächer sein. Der Prüfungsausschuss bestimmt aufgrund der Noten im Bildungsgang und der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung, in welchen Fächern der Prüfling mündlich geprüft wird. Die Mitteilung der Fächer, ebenfalls die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten und der praktischen Prüfung, erfolgt zwei Werktage vor der mündlichen Prüfung.
Schulgeld:
FOS Klasse 12: jährlich 384,00€
Berufsübergreifender Unterricht
Im Rahmen der FOS findet Fachunterricht in den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Englisch, Mathe, Politik, Naturwissenschaften, Sport und Religion statt. Der Schwerpunkt liegt auf den Prüfungsfächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Mehr Infos zu den einzelnen Fächern gibt es hier.
Berufsbezogener Unterricht
Zusätzlich zu den allgemeinbildenden Fächern gibt es in der FOS Unterricht in vier Sozialpädagogischen Lerngebieten. Die Inhalte sind hier noch stärker praxisorientiert und eng mit den verschiedenen Praktika verknüpft. So wirst du bestmöglich auf die berufliche Praxis in sozialen Berufen vorbereitet. Hier geht es um Grundlagen der Pädagogik, Entwicklungsprozesse von Kindern und Jugendlichen (Psychologie), Aufgabenfelder der Sozialen Arbeit, rechtliche Grundlagen und Prävention, gesellschaftliche Themen (Inklusion, Diversität, Chancengleichheit und viele andere), sowie um Kommunikation und Beziehungsgestaltung. Mehr Infos zu den Lerngebieten finden sich in den Rahmenrichtlinien des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Verantwortlich für die Praxis-Koordination in der FOS 11 und 12 ist Kerstin Pundsack.
Kontakt
Bernd Heimann, Karsten Kruthaup, Dr. Gabriele Grieshop (Fachbereichsleitung), Johannes gr. Siemer, Elvira Vogt, Kerstin Pundsack (Praxis-Koordinatorin), Sr. Ethel Maria, Mareike Holthaus-Hövemann, Renate Veltmann, Carolin Kaiser, Petra Gronotte (es fehlen: Christin de Carné, Fay Diekmann, Monique Fregien und Henrike Rötepohl-Bahlmann)